AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Physio & Training GmbH | www.physioandtraining.ch
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Physio & Training GmbH insbesondere in den Bereichen Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie (MTT), Personal Training und Abonnements. Mit der Inanspruchnahme einer Leistung oder dem Abschluss eines Abonnements akzeptiert der/die Patient:In diese Bedingungen.
2. Physiotherapeutische Behandlungen
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Verrechnung: Leistungen auf ärztliche Verordnung werden gemäss den gesetzlichen Tarifen (KVG/UVG/MV) direkt mit den Versicherern abgerechnet.
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Eigenverantwortung: Der Patient ist verpflichtet, die Deckung durch seine Versicherung vorab zu klären. Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, gehen zu Lasten des Patienten.
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Gesundheitszustand: Der Patient informiert den Therapeuten:In wahrheitsgetreu über seinen Gesundheitszustand und relevante Vorerkrankungen.
3. Terminabsagen & Verspätungen
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24-Stunden-Regel: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus (telefonisch oder per E-Mail) erfolgen.
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Kostenfolge: Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird der Termin privat in Rechnung gestellt (z.B. Pauschalsatz CHF 70.–). Diese Kosten können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
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Verspätungen: Bei verspätetem Erscheinen des Patienten verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, um den nachfolgenden Betrieb nicht zu beeinträchtigen.
4. Zahlungsbedingungen
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Zahlungsarten: Bei Selbstzahlern akzeptieren wir TWINT oder Rechnung.
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Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
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Mahngebühren: Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben:
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1. Mahnung (Zahlungserinnerung): kostenlos
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2. Mahnung: CHF 20.–
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3. Mahnung: CHF 30.–
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5. Datenschutz
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Vertraulichkeit: Wir behandeln Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) streng vertraulich.
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Speicherung: Die Datenverwaltung erfolgt digital über die Software ephysio.ch (Pharmed Solutions AG) mit Hosting in der Schweiz.
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Einwilligung: Für die Abrechnung und Koordination mit Versicherern und Ärzten unterschreiben Patient:innen beim ersten Termin eine separate Einwilligungserklärung.
6. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.